Screeningablauf
Erläuterung des Gesamtablaufs:
Die Zentrale Stelle beim Gesundheitsamt Bremen erhält die Daten der anspruchsberechtigten Frauen von den Meldeämtern und verschickt, nachdem sie von den Screeningseinheiten (SE) eine Rückmeldung über deren Kapazität und das Besuchsverhalten der Frauen erhalten hat,
drei Wochen vor dem Arzttermin entsprechend viele Einladungen an die Klientinnen.
Die Menge hängt vom Besuchsverhalten und der Kapazität ab, um lange Wartezeiten und überfüllte Praxen zu vermeiden.
Verschiebungen werden entweder durch die Frauen selbst, oder durch die SE weitergemeldet.
Nach erfolgter Mammographie und Befundung werden die Ergebnisse von der SE an die Zentrale Stelle geschickt, welche sie an das Krebsregister und das Referenzzentrum zur Erfassung und statistischen Auswertung weiterleitet.
Damit wird die Qualität der Röntgenaufnahmen ständig überprüft, und Ergebnisse wie z.B. die Senkung der Sterblichkeitsrate ausgewertet. Sie erhalten in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Erstellung der Mammographie einen Bescheid über das Ergebnis.
Erläuterung des Screenings:
Zunächst wird alle zwei Jahre eine Mammographie erstellt, entweder in der Praxis oder im Mammobil (abhängig von der Entfernung zur Praxis), dies wird Ihnen in der Einladung mitgeteilt.
Vor Erstellung der Mammographie sollten Sie kein Deodorant benutzen, denn dies kann dunkle Flecken auf dem Röntgenbild verursachen! Anschließend wird die Mammographie von zwei Befundern unabhängig voneinander beurteilt. Unterscheiden sich beide Befunde voneinander, kommt es zur Konsenskonferenz mit dem Arzt. Dort wird geklärt, ob der Befund doch unverdächtig ist, in diesem Fall erhalten Sie und Ihr Frauenarzt (falls gewünscht) den Bescheid per Post. Kann der Befund nicht eindeutig festgestellt werden, werden Sie zur Abklärungsdiagnostik geladen.
Dort wird durch Ultraschall oder weitere Röntgenaufnahmen der Befund abgeklärt.
Ist er unverdächtig, erhalten Sie Bescheid. Ist er verdächtig, wird eine Gewebeprobe aus dem entsprechenden Gebiet entnommen, die pathologisch untersucht wird. Bei Gutartigkeit der entnommenen Probe erfolgt wieder der Bescheid, bei Bösartigkeit wird die betroffene
Patientin zu einer multidisziplinären Konferenz geladen, an der alle beteiligten Ärzte ebenfalls teilnehmen. Dabei werden die beste Operationsmethode und die operierende Klinik ausgewählt.
Nach der OP findet nochmals ein Gespräch mit der Patientin statt, um Erfahrungen auszuwerten.